Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Hosta Industries, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Angebote und Auftragsvergabe
2.1. Von Hosta Industries abgegebene Angebote sind 30 Tage ab dem Datum des Angebots gültig. Verbindliche Aufträge kommen erst dann zustande, wenn Hosta Industries eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben hat. Im Falle fehlender Übereinstimmung zwischen dem Angebot und der Angebotsannahme gilt die Auftragsbestätigung von Hosta Industries.

3. Lieferung
3.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk entsprechend den geltenden Incoterms. Für den Fall, dass Hosta Industries nicht rechtzeitig liefern kann, aufgrund von Umständen, die als höhere Gewalt angesehen werden müssen, wird die Lieferzeit verschoben. Hosta Industries muss in diesen Fällen mitteilen, wann die Lieferung erwartet werden kann.
3.2. Kann der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen, sorgt Hosta Industries dafür, dass die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert wird.
3.3. Im Fall einer Verzögerung haftet Hosta Industries nicht für indirekte Verluste wie Verdienstausfall, Betriebsverluste, Folgeschäden oder Kosten.

4. Preis und Zahlung
4.1 Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise von Hosta Industries in Dänischen Kronen (DKK) ohne Mehrwertsteuer oder andere Abgaben. Hosta Industries behält sich vor, Anpassungen vorzunehmen im Fall von Änderungen bei Abgaben, Fracht, Versicherung und Preis- und Lohnerhöhungen, inklusive der Veränderung der Preise von Subunternehmern und Preisänderungen bei Materialien.
4.2 Verpackung in Form von Europaletten und von Hosta Industries kenntlich gemachte Palettenrahmen und Kästen, geliefert von Hosta Industries, werden dem Käufer gutgeschrieben, wenn sie kostenlos an die Anschrift von Hosta Industries zurückschickt werden.
4.3 Zahlungsbedingungen sind laufender Monat plus 10 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 1 % je begonnener Monat ab Verfallsdatum berechnet.

5. Eigentumsrecht
5.1. Die Lieferung von Hosta Industries bleibt Eigentum von Hosta Industries, bis die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist.

6. Haftung bei Mängeln
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware so schnell wie möglich zu prüfen und spätestens 8 Tage nach Lieferung. Jeder Fehler oder Mangel, der bei einer solchen Untersuchung festgestellt werden konnte, ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich zu reklamieren.
6.2. Unter allen Umständen haftet Hosta Industries nur für Mängel, die spätestens ein Jahr ab dem Tag, an dem die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde, festgestellt wurden.
6.3. Bei Fehlern oder Mängeln ist Hosta Industries dazu berechtigt und verpflichtet, diese nach Ermessen von Hosta Industries durch Reparatur oder Austausch beheben zu lassen. Etwaige Fehler oder Mängel berechtigen den Käufer nicht dazu, Preisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.4. Wenn Hosta Industries anerkennt, dass ein Fehler oder Mangel vorliegt, muss der Käufer die mangelhafte Ware an Hosta Industries auf Kosten und Risiko des Käufers zurückführen.
6.5. Über das Obenstehende hinaus haftet Hosta Industries für keine Mängel. Dies gilt auch für jeden Verlust, den der Mangel verursachen sollte, einschließlich Betriebsverluste, Verdienstausfall oder andere indirekte Verluste und Kosten.

7. Produkthaftung
7.1. Hinsichtlich Produkthaftung gelten die aktuellen dänischen Bestimmungen. Hosta Industries ist nicht verantwortlich für Betriebsverluste, Verdienstausfall, Folgeschäden oder andere indirekte Verluste oder Kosten.
7.2. Hosta Industries haftet nicht für durch die Ware verursachten Schaden
a. an Dritten, Immobilien oder beweglichem Vermögen, der auftritt, während sich die Ware im Besitz des Käufers befindet oder an Dritte weiterverkauft wurde,
b. an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden oder an Produkten, wo diese enthalten sind, oder für Schäden an Dritten, an Immobilien oder beweglichem Eigentum, die diese Produkte in der Folge verursachen.
7.3. Der Käufer muss Hosta Industries schadlos halten in dem Umfang, dass Hosta Industries gegenüber Dritten haftbar gemacht wird für solche Schäden oder Verluste, für die Hosta Industries nach dem Obenstehenden gegenüber dem Käufer nicht haftbar ist.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1. Alle Streitigkeiten, die zwischen Hosta Industries und dem Käufer entstehen sollten, sind nach dänischem Recht am Gericht in Aalborg als Geschichtsstand zu entscheiden.

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